Auszug aus den Vorschriften

Auszug aus den Vorschriften


TEILNEHMER AN DER BEWERTUNG

Weinmuster können von Weinbauern eingesandt werde die ihre Reben und Weine in den Weinbaugebieten Sloweniens und anderer Staaten anbauen, bzw. produzieren. Die angebaute Weinmenge muss fur einzelne Weinmuster normaler Qualität mindestens 500 l betragen, für Weine besonderer Qualität, wie Spätlese oder Auslese, mindestens 200 l, für Beerenlese, Eiswein und Trockenbeerenlese mindestens 50 l und auch für Spezialweine mindestens 50 l. Bitte beachten Sie, BioWeinen, die zur Bewertung angemeldet werden, unbedingt das Bio-Zertifikat beizulegen. (Weinmuster ohne Bio-Zertifikat werden im Rahmen der Standardbewertung bewertet und diese auch in Rechnung gestellt).

ZUSTELLUNG DER WEINPROBEN FÜR DIE BEWERTUNG

Die Weinproben werden seitens der Teilnehmer selbst bzw. seitens bevollmächtigter Personen des Organisators bis zum Termin eingesammelt und zugestellt, den der Organisator im Bewertungsausschreiben festlegt.

WEINMENGE ZUR BEWERTUNG

Für die Bewertung sind die folgenden Mengen notwendig:
• sechs (6) Flaschen zu 1 Liter oder 0,75 Liter
• sieben (7) Flaschen zu 0,5 Liter oder weniger

KENNZEICHNUNG DER ZUGESTELLTEN WEINPROBEN

Auf jeder Flasche der jeweiligen Weinprobe muss ein Etikett bzw. Aufkleber angebracht sein, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind: Weinbauer, Weinbezeichnung, Herkunft bzw. Anbaugebiet, Jahrgang, Alkohol. Jede einzelne Probe muss im Anmeldeformular verzeichnet sein. Das Anmeldeformular muss überdies sämtliche Angaben enthalten, die im Formular angeführt sind.

BEWERTUNGSJURY UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Fachkommission wird aus den Fachleuten aus allen drei Weinregionen Sloweniens sowie aus mindestens einem Bewerter aus dem Ausland zusammengestellt. Die Bewertung erfolgt nach der 100-Punkte Methode, welche die Internationale Organisation für Weinrebe und Wein (O.I.V.), Internationaler Önologenverband (UIOE) sowie Weltföderation der fachlichen Weinbewertungen (FMGCIVS) vorschlagen.

QUALITÄTSAUSZEICHNUNGEN

• STILLE WEINE: (übliche Weinlese, Weine der speziellen Qualität, Archivweine und Barrique Weine), trocken, halbtrocken, halbsüß und süß
• SEKTE: volltrocken, extratrocken, sehr trocken, halbtrocken, halbsüß und süß.
• PERLWEINE: volltrocken, extratrocken, sehr trocken, halbtrocken, halbsüß und süß.
• GASIERTE WEINE: volltrocken, extratrocken, sehr trocken, halbtrocken, halbsüß und süß.
• SPEZIELLE WEINE: naturlich süße oder Dessertweine, alkoholisierte Weine oder Likörweine, ̈ aromatisierte Weine (stille aromatisierte Weine, aromatisierte Schaumweine, aromatisierte Perlweine) und andere spezielle Weine.

Große Goldmedaille 90,00 – 100 Punktzahl
Goldmedaille 85,00 – 89,99 Punktzahl
Silbermedaille 80,00 – 84,99 Punktzahl
Im Sinne von Artikel 43. der Regelung über die Kennzeichnung von Wein, Most und von anderen Traubenprodukten (Amtsblatt der RS Nr. 40/01) wird die Anzahl der verliehenen Medaillen (Auszeichnungen) auf die Quote 50% von allen eingereichten Proben begrenzt. Den Weinen, die nach der gültigen Regelung bewertet worden sind, jedoch aufgrund der Bedingungen des Ministeriums fü r Landwirtschaft, Forstwesen und Ernährung der Republik Slowenien (Amtsblatt der RS Nr. 40/01 – Regelung über die Kennzeichnung von Wein, Most und von anderen
Traubenprodukten – Artikel 43) keine Medaille erhalten können, wird die Urkunde über die Weinbewertung verliehen.

CHAMPION Der Wein mit der höchsten Note innerhalb einer bestimmten Kommission und einer bestimmten Kategorie und mindestens einer Goldmedaille nimmt automatisch an der Auswahl für den CHAMPION Titel teil. Unter den verschiedenen Kandidaten wählt die Kommission jeweils einen Champion innerhalb der einzelnen Kategorien aus.
• TROCKENWEIN (Weißwein, Roséwein, Rotwein), bei dem die Konzentration der reduzierenden Zucker den Wert von 9 g/l nicht überschreitet, unter Bedingung, dass die Konzentration der Gesamtsäuren, ausgedrückt in Gramm der Säure pro Liter, nicht mehrals 2 g unter der Konzentration des reduzierenden Zuckers liegt und wenn mindestens 25 Proben bewertet worden sind.
• HALBTROCKENWEIN (Weißwein, Roséwein, Rotwein), bei dem die Konzentration der reduzierenden Zucker die höchste erlaubte Konzentration im Trockenwein zwar überschreitet, jedoch der Wert von 18 g/l nicht überschreitet wird, unter der Bedingung, dass die Konzentration der Gesamtsäuren, ausgedrückt in Gramm der Säure pro Liter, nicht mehr als 10 g unter der Konzentration des reduzierenden Zuckers liegt und wenn mindestens 25 Proben bewertet worden sind.
• HALBSÜSSWEIN (Weißwein, Roséwein, Rotwein), bei dem die Konzentration der reduzierenden Zucker die höchste erlaubte Konzentration des Halbtrockenweins zwar überschreitet, jedoch der Wert von 45 g/l nicht überschreitet wird und wenn mehr als 25 Proben bewertet worden sind.
• SÜSSWEIN (Weißwein, Roséwein, Rotwein), bei dem die Konzentration der reduzierenden Zucker den Wert von 45 g/l überschreitet und wenn mindestens 25 Proben bewertet worden sind.
• SCHAUMWEIN: (ohne Hinsicht auf die Farbe und auf den Rest des reduzierenden Zucker), wenn mindestens 15 Proben bewertet worden sind.
• SPEZIALWEIN: natürlicher, süßer Dessertwein, aromatisierter, alkoholisierter Wein oder Likörwein (ohne Hinsicht auf die Farbe und auf den Rest des reduzierenden Zuckers), wenn mindestens 10 Proben bewertet worden sind.
• BIOWEIN, den Titel »Champion« erhält der bestbewertete Wein und zwar ungeachtet von Farbe, Jahrgang oder Kategorie, vorausgesetzt, die Bewertung umfasst mindestens 25 Bio-Weine.

SPEZIELLE PREISE DES MESSEHAUSES POMURSKI SEJEM

Den Titel “Weinproduzent des jahres” für das laufende Jahr erhält der Weinproduzent bzw. der Weinkeller, der an der Bewertung für 5 Weinproben in 3 unterschiedlichen Kategorien die höchste Punktzahl erreicht. Es können nur Weine teilnehmen, die das erste mal an der Weinbewertung in Gornja Radgona bewertet werden.

Kategorien:

TROCKENER WEISSWEIN | TROCKENWEIN (ROSÉWEIN, ROTWEIN) | HALBTROCKENWEIN (OHNE HINSICHT AUF DIE FARBE) | HALBSÜSSWEIN (OHNE HINSICHT AUF DIE FARBE) | SÜSSWEIN (OHNE HINSICHT AUF DIE FARBE) | SCHAUMWEIN | SPEZIALWEIN (NATÜRLICHER SÜSSER DESSERTWEIN, AROMATISIERTER, ALKOHOLISIERTER LIKÖRWEIN)

Bewertungs bzw. Punktesystem: Champion 5 Punktzahl | Große Goldmedaille 4 Punktzahl Goldmedaille 3 Punktzahl | Silbermedaille 2 Punktzah

WERBUNG FÜR DIE BEWERTETEN WEINE

Für die Werbung in Bezug auf die bewerteten Weine auf der Ausstellung und während der Weinverkostungen, die im Verlauf der internationalen Landwirtschafts- und Nahrungsmittelmesse in Gornja Radgona stattfinden, ist der Organisator der Bewertung zuständig.

BEKANNTGABE DER REZULTATE UND PREISVERLEIHUNG

Die feierliche Bekanntgabe der Resultate und die Preisverleihung findet während der Internationalen Landwirtschafts- und Nahrungsmittelmesse in Gornja Radgona statt.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Anmeldung gilt zugleich als Vertrag und wird vom Teilnehmer – Weinbauer ausgefüllt und von Pomurski sejem d.o.o. (im weiteren Wortlaut: Veranstalter) bestätigt. Die Anmeldung ist ein für den Teilnehmer verpflichtender und unwiderruflicher Vertrag. Anmeldungen, die Vorbehalte irgendeiner Art enthalten, werden vom Veranstalter nicht berücksichtigt. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen und Verträge. Die für die Veranstaltung gültigen Preise sind auf der ersten Seite der Anmeldung und des Vertrages angeführt. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung und des Vertrages werden vom Teilnehmer die Ausstellungsbedingungen angenommen und anerkannt und der Teilnehmer genehmigt damit dem Veranstalter die weitere Datenverarbeitung der im Vertrag angegebenen Daten gemäß dem Datenschutzgesetz, und zwar in seinen Datenbanken zum Zwecke der statistischen Bearbeitung, Segmentierung von Teilnehmern, Erfüllung von vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, Zusendung von Angeboten, Werbematerial, Publikationen und Einladungen zu Veranstaltungen sowie telefonischen, schriftlichen und elektronischen Benachrichtigung und evtl. Befragungen und genehmigt auch die Bereitstellung von Informationen über den Teilnehmer auch an die Vertragspartner des Veranstalters. Die Daten dürfen vom Veranstalter noch 10 Jahre nach der letzten Teilnahme an der Bewertung oder einer anderen Veranstaltung bzw. bis zum schriftlichen Widerruf bearbeitet werden, soweit die gültige Gesetzgebung keine anderen Fristen festlegt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über die Annahme des Teilnehmers oder seiner Weine zu entscheiden.