{"id":226,"date":"2018-04-04T18:12:47","date_gmt":"2018-04-04T16:12:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vinoslovenija.si\/?page_id=226"},"modified":"2021-05-24T14:57:44","modified_gmt":"2021-05-24T12:57:44","slug":"auszug-aus-den-vorschriften","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vinoslovenija.si\/de\/auszug-aus-den-vorschriften\/","title":{"rendered":"Auszug aus den Vorschriften"},"content":{"rendered":"<div class=\"standard_wrapper\">\n<div  class=\"two_third withsmallpadding ppb_header \" style=\"text-align:left;padding:30px 0 30px 0;\" >\n<div class=\"page_content_wrapper\">\n<div class=\"inner\">\n<div style=\"width:100%\">\n<h2 class=\"ppb_title\" style=\";text-align:left;\">Auszug aus den Vorschriften<\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"standard_wrapper\">\n<div  class=\"two_third withsmallpadding ppb_text\" style=\"text-align:left;padding:30px 0 30px 0;\" >\n<div class=\"standard_wrapper\">\n<div class=\"page_content_wrapper\">\n<div class=\"inner\">\n<div style=\"margin:auto;width:100%\">\n<hr>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"standard_wrapper\">\n<div  class=\"two_third withsmallpadding ppb_text\" style=\"text-align:left;padding:30px 0 30px 0;\" >\n<div class=\"standard_wrapper\">\n<div class=\"page_content_wrapper\">\n<div class=\"inner\">\n<div style=\"margin:auto;width:100%\">\n<h3>TEILNEHMER AN DER BEWERTUNG<\/h3>\n<p>Weinmuster k\u00f6nnen von Weinbauern eingesandt werde die ihre Reben und Weine in den Weinbaugebieten Sloweniens und anderer Staaten anbauen, bzw. produzieren. Die angebaute Weinmenge muss fur einzelne Weinmuster normaler Qualit\u00e4t mindestens 500 l betragen, f\u00fcr Weine besonderer Qualit\u00e4t, wie Sp\u00e4tlese oder Auslese, mindestens 200 l, f\u00fcr Beerenlese, Eiswein und Trockenbeerenlese mindestens 50 l und auch f\u00fcr Spezialweine mindestens 50 l. Bitte beachten Sie, BioWeinen, die zur Bewertung angemeldet werden, unbedingt das Bio-Zertifikat beizulegen. (Weinmuster ohne Bio-Zertifikat werden im Rahmen der Standardbewertung bewertet und diese auch in Rechnung gestellt).<\/p>\n<h3>ZUSTELLUNG DER WEINPROBEN F\u00dcR DIE BEWERTUNG<\/h3>\n<p>Die Weinproben werden seitens der Teilnehmer selbst bzw. seitens bevollm\u00e4chtigter Personen des Organisators bis zum Termin eingesammelt und zugestellt, den der Organisator im Bewertungsausschreiben festlegt.<\/p>\n<h3>WEINMENGE ZUR BEWERTUNG<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Bewertung sind die folgenden Mengen notwendig:<br \/>\n<strong>\u2022 sechs (6) Flaschen zu 1 Liter oder 0,75 Liter<\/strong><br \/>\n<strong>\u2022 sieben (7) Flaschen zu 0,5 Liter oder weniger<\/strong><\/p>\n<h3>KENNZEICHNUNG DER ZUGESTELLTEN WEINPROBEN<\/h3>\n<p>Auf jeder Flasche der jeweiligen Weinprobe muss ein Etikett bzw. Aufkleber angebracht sein, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind: Weinbauer, Weinbezeichnung, Herkunft bzw. Anbaugebiet, Jahrgang, Alkohol. Jede einzelne Probe muss im Anmeldeformular verzeichnet sein. Das Anmeldeformular muss \u00fcberdies s\u00e4mtliche Angaben enthalten, die im Formular angef\u00fchrt sind.<\/p>\n<h3>BEWERTUNGSJURY UND BEWERTUNGSMETHODEN<\/h3>\n<p>Die Fachkommission wird aus den Fachleuten aus allen drei Weinregionen Sloweniens sowie aus mindestens einem Bewerter aus dem Ausland zusammengestellt. Die Bewertung erfolgt nach der 100-Punkte Methode, welche die Internationale Organisation f\u00fcr Weinrebe und Wein (O.I.V.), Internationaler \u00d6nologenverband (UIOE) sowie Weltf\u00f6deration der fachlichen Weinbewertungen (FMGCIVS) vorschlagen.<\/p>\n<h3>QUALIT\u00c4TSAUSZEICHNUNGEN<\/h3>\n<p>\u2022 STILLE WEINE: (\u00fcbliche Weinlese, Weine der speziellen Qualit\u00e4t, Archivweine und Barrique Weine), trocken, halbtrocken, halbs\u00fc\u00df und s\u00fc\u00df<br \/>\n\u2022 SEKTE: volltrocken, extratrocken, sehr trocken, halbtrocken, halbs\u00fc\u00df und s\u00fc\u00df.<br \/>\n\u2022 PERLWEINE: volltrocken, extratrocken, sehr trocken, halbtrocken, halbs\u00fc\u00df und s\u00fc\u00df.<br \/>\n\u2022 GASIERTE WEINE: volltrocken, extratrocken, sehr trocken, halbtrocken, halbs\u00fc\u00df und s\u00fc\u00df.<br \/>\n\u2022 SPEZIELLE WEINE: naturlich s\u00fc\u00dfe oder Dessertweine, alkoholisierte Weine oder Lik\u00f6rweine, \u0308 aromatisierte Weine (stille aromatisierte Weine, aromatisierte Schaumweine, aromatisierte Perlweine) und andere spezielle Weine.<\/p>\n<p>Gro\u00dfe Goldmedaille 90,00 &#8211; 100 Punktzahl<br \/>\nGoldmedaille 85,00 &#8211; 89,99 Punktzahl<br \/>\nSilbermedaille 80,00 &#8211; 84,99 Punktzahl<br \/>\nIm Sinne von Artikel 43. der Regelung \u00fcber die Kennzeichnung von Wein, Most und von anderen Traubenprodukten (Amtsblatt der RS Nr. 40\/01) wird die Anzahl der verliehenen Medaillen (Auszeichnungen) auf die Quote 50% von allen eingereichten Proben begrenzt. Den Weinen, die nach der g\u00fcltigen Regelung bewertet worden sind, jedoch aufgrund der Bedingungen des Ministeriums f\u00fc r Landwirtschaft, Forstwesen und Ern\u00e4hrung der Republik Slowenien (Amtsblatt der RS Nr. 40\/01 &#8211; Regelung \u00fcber die Kennzeichnung von Wein, Most und von anderen<br \/>\nTraubenprodukten &#8211; Artikel 43) keine Medaille erhalten k\u00f6nnen, wird die Urkunde \u00fcber die Weinbewertung verliehen.<\/p>\n<p>CHAMPION Der Wein mit der h\u00f6chsten Note innerhalb einer bestimmten Kommission und einer bestimmten Kategorie und mindestens einer Goldmedaille nimmt automatisch an der Auswahl f\u00fcr den CHAMPION Titel teil. Unter den verschiedenen Kandidaten w\u00e4hlt die Kommission jeweils einen Champion innerhalb der einzelnen Kategorien aus.<br \/>\n\u2022 TROCKENWEIN (Wei\u00dfwein, Ros\u00e9wein, Rotwein), bei dem die Konzentration der reduzierenden Zucker den Wert von 9 g\/l nicht \u00fcberschreitet, unter Bedingung, dass die Konzentration der Gesamts\u00e4uren, ausgedr\u00fcckt in Gramm der S\u00e4ure pro Liter, nicht mehrals 2 g unter der Konzentration des reduzierenden Zuckers liegt und wenn mindestens 25 Proben bewertet worden sind.<br \/>\n\u2022 HALBTROCKENWEIN (Wei\u00dfwein, Ros\u00e9wein, Rotwein), bei dem die Konzentration der reduzierenden Zucker die h\u00f6chste erlaubte Konzentration im Trockenwein zwar \u00fcberschreitet, jedoch der Wert von 18 g\/l nicht \u00fcberschreitet wird, unter der Bedingung, dass die Konzentration der Gesamts\u00e4uren, ausgedr\u00fcckt in Gramm der S\u00e4ure pro Liter, nicht mehr als 10 g unter der Konzentration des reduzierenden Zuckers liegt und wenn mindestens 25 Proben bewertet worden sind.<br \/>\n\u2022 HALBS\u00dcSSWEIN (Wei\u00dfwein, Ros\u00e9wein, Rotwein), bei dem die Konzentration der reduzierenden Zucker die h\u00f6chste erlaubte Konzentration des Halbtrockenweins zwar \u00fcberschreitet, jedoch der Wert von 45 g\/l nicht \u00fcberschreitet wird und wenn mehr als 25 Proben bewertet worden sind.<br \/>\n\u2022 S\u00dcSSWEIN (Wei\u00dfwein, Ros\u00e9wein, Rotwein), bei dem die Konzentration der reduzierenden Zucker den Wert von 45 g\/l \u00fcberschreitet und wenn mindestens 25 Proben bewertet worden sind.<br \/>\n\u2022 SCHAUMWEIN: (ohne Hinsicht auf die Farbe und auf den Rest des reduzierenden Zucker), wenn mindestens 15 Proben bewertet worden sind.<br \/>\n\u2022 SPEZIALWEIN: nat\u00fcrlicher, s\u00fc\u00dfer Dessertwein, aromatisierter, alkoholisierter Wein oder Lik\u00f6rwein (ohne Hinsicht auf die Farbe und auf den Rest des reduzierenden Zuckers), wenn mindestens 10 Proben bewertet worden sind.<br \/>\n\u2022 BIOWEIN, den Titel \u00bbChampion\u00ab erh\u00e4lt der bestbewertete Wein und zwar ungeachtet von Farbe, Jahrgang oder Kategorie, vorausgesetzt, die Bewertung umfasst mindestens 25 Bio-Weine.<\/p>\n<h3>\nSPEZIELLE PREISE DES MESSEHAUSES POMURSKI SEJEM<\/h3>\n<p>Den Titel \u201cWeinproduzent des jahres\u201d f\u00fcr das laufende Jahr erh\u00e4lt der Weinproduzent bzw. der Weinkeller, der an der Bewertung f\u00fcr 5 Weinproben in 3 unterschiedlichen Kategorien die h\u00f6chste Punktzahl erreicht. Es k\u00f6nnen nur Weine teilnehmen, die das erste mal an der Weinbewertung in Gornja Radgona bewertet werden.<\/p>\n<p><strong>Kategorien:<\/strong><\/p>\n<p>TROCKENER WEISSWEIN | TROCKENWEIN (ROS\u00c9WEIN, ROTWEIN) | HALBTROCKENWEIN (OHNE HINSICHT AUF DIE FARBE) | HALBS\u00dcSSWEIN (OHNE HINSICHT AUF DIE FARBE) | S\u00dcSSWEIN (OHNE HINSICHT AUF DIE FARBE) | SCHAUMWEIN | SPEZIALWEIN (NAT\u00dcRLICHER S\u00dcSSER DESSERTWEIN, AROMATISIERTER, ALKOHOLISIERTER LIK\u00d6RWEIN)<\/p>\n<p>Bewertungs bzw. Punktesystem: Champion 5 Punktzahl | Gro\u00dfe Goldmedaille 4 Punktzahl Goldmedaille 3 Punktzahl | Silbermedaille 2 Punktzah<\/p>\n<h3>WERBUNG F\u00dcR DIE BEWERTETEN WEINE<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Werbung in Bezug auf die bewerteten Weine auf der Ausstellung und w\u00e4hrend der Weinverkostungen, die im Verlauf der internationalen Landwirtschafts- und Nahrungsmittelmesse in Gornja Radgona stattfinden, ist der Organisator der Bewertung zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h3>BEKANNTGABE DER REZULTATE UND PREISVERLEIHUNG<\/h3>\n<p>Die feierliche Bekanntgabe der Resultate und die Preisverleihung findet w\u00e4hrend der Internationalen Landwirtschafts- und Nahrungsmittelmesse in Gornja Radgona statt.<\/p>\n<h3>ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<\/h3>\n<p>Die Anmeldung gilt zugleich als Vertrag und wird vom Teilnehmer &#8211; Weinbauer ausgef\u00fcllt und von Pomurski sejem d.o.o. (im weiteren Wortlaut: Veranstalter) best\u00e4tigt. Die Anmeldung ist ein f\u00fcr den Teilnehmer verpflichtender und unwiderruflicher Vertrag. Anmeldungen, die Vorbehalte irgendeiner Art enthalten, werden vom Veranstalter nicht ber\u00fccksichtigt. Die Teilnahmebedingungen gelten f\u00fcr alle Anmeldungen und Vertr\u00e4ge. Die f\u00fcr die Veranstaltung g\u00fcltigen Preise sind auf der ersten Seite der Anmeldung und des Vertrages angef\u00fchrt. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung und des Vertrages werden vom Teilnehmer die Ausstellungsbedingungen angenommen und anerkannt und der Teilnehmer genehmigt damit dem Veranstalter die weitere Datenverarbeitung der im Vertrag angegebenen Daten gem\u00e4\u00df dem Datenschutzgesetz, und zwar in seinen Datenbanken zum Zwecke der statistischen Bearbeitung, Segmentierung von Teilnehmern, Erf\u00fcllung von vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, Zusendung von Angeboten, Werbematerial, Publikationen und Einladungen zu Veranstaltungen sowie telefonischen, schriftlichen und elektronischen Benachrichtigung und evtl. Befragungen und genehmigt auch die Bereitstellung von Informationen \u00fcber den Teilnehmer auch an die Vertragspartner des Veranstalters. Die Daten d\u00fcrfen vom Veranstalter noch 10 Jahre nach der letzten Teilnahme an der Bewertung oder einer anderen Veranstaltung bzw. bis zum schriftlichen Widerruf bearbeitet werden, soweit die g\u00fcltige Gesetzgebung keine anderen Fristen festlegt. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, \u00fcber die Annahme des Teilnehmers oder seiner Weine zu entscheiden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auszug aus den Vorschriften TEILNEHMER AN DER BEWERTUNG Weinmuster k\u00f6nnen von Weinbauern eingesandt werde die ihre Reben und Weine in den Weinbaugebieten Sloweniens und anderer Staaten anbauen, bzw. produzieren. 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